Nistkästensäuberung

Everswinkel (wm). Zum Frühjahrsputz rufen die Mitglieder des Hegerings Everswinkel auf und machen sich selbst an die Arbeit, um die Nistkästen in den eigenen Gärten und in der Landschaft fit zu machen für den Einzug der Meisen, die bald mit dem Nestbau und dem Brüten beginnen werden.
Im August 2019 hatte der Hegering im Rahmen eines Aktionstags am Mitmachmuseum „Up’n Hoff“ zahlreiche Nistkästen bereitsgestellt und direkt auch zusammengebaut. Der Erfolg der Aktion zeigte sich auch messbar: „Mindestens acht von zehn Kästen sind von den Meisen angenommen worden“, berichtet Marcel Kortenjan, Stellvertretender Vorsitzender des Hegerings. Was sicherlich nicht an der Aufschrift „Hegering Everswinkel“ am hölzernen Eingang der Kästen lag.
Es sei es jetzt aber auch wichtig, die Nistkästen zu säubern. Die sind meistens schon im Winter von den Meisenmännchen „ausgekundschaftet“ worden, um im Frühjahr die neuen „Wohnung“ beziehen zu können. Die alten Nester, die zumeist aus Moos, Grashalmen, Tierhaaren und Flechten bestehen, haben ihren Dienst getan. Das Meisenweibchen ist dann für die „Einrichtung“ zuständig, ehe Anfang April nach der Balz die Brutzeit beginnt.
In der Winterzeit ernähren sich die Vögel zumeist von Samen und Körnern, in der Frühjahrs- und Sommerzeit sind Insekten, Spinnen, Larven und Raupen auf dem Speisezettel. Deshalb wurden die Nistkästen in den vergangenen Jahren vermehrt installiert, da der Eichenprozessionsspinner, der Mensch und Tier gefährdet, ebenfalls zur Beute werden soll. Allerdings: Wenn diese Raupen schon ihre Brennhaare angesetzt haben, dann gehen auch keine Meisen mehr an die Prozessionsspinner.
 

Kohlmeisen und Blaumeisen gehören zu den meisten heimischen Meisenarten. Sie brüten selten zwei Mal pro Saison. Nach der Balz legt das Weibchen fünf und mehr Eier. Bei den Meisen ist ausschließlich das Weibchen für die Umsorgung der Eier zuständig. Das Männchen bewacht und versorgt das brütende Weibchen. Erst wenn die Jungen geschlüpft sind, versorgen beide Elternteile den Nachwuchs. Der versucht sich etwa nach drei Wochen in Flugversuchen. Wenn ein Küken aus dem Nest oder aus dem Nistkasten fällt, darf man es nicht mehr zurück ins Nest setzen. Denn das Stören von Vogelnestern ist laut deutschem Gesetz verboten.

Quelle: http://www.die-glocke.de

chevron_left
chevron_right

Schreibe einen Kommentar